Liebe Fachschaften, Liebe AGen, Liebe ARen,
zuerst die gute Nachricht und dann das sehr lange aber: Es sind wieder "Spaßveranstaltungen", also Veranstaltungen, die nicht zur Selbstorganisation der Studierendenschaft oder dem Studium dienen am Campus möglich. Das Aber ist relativ komplex. Wie Veranstaltungen möglich sind und unter welchen Bedingungen versuche ich in dieser Mail euch darzustellen. Der Verständlichkeit halber werde ich das gliedern in Grundregeln, Selbstorganisation, Spaß-drinnen, Spaß-draußen und am Ende auf den Sonderfall der Adventsstände eingehen. Die Genehmigung ist immer Einzelfallabhängig und damit von dem Konzept was ihr erarbeitet und den Räumlichkeiten.
Grundregeln:
1. ein *absolutes Alkoholverbot* für alle Veranstaltungen
2. 3G Kontrollen, von euch durchgeführt, beziehungsweise durch die Pförtner am Eingang des Gebäudes
3. Maske (Ausnahme Veranstaltungen im Freien)
4. Abstand halten von 1,5m in Innenräumen
5. allgemeine Hygieneregeln (Hände häufig waschen, Hände desinfizieren, in die Armbeuge husten etc.)
Außerdem gibt es ein *Genehmigungsverfahren*. Zuerst holt ihr für die Veranstaltung ein Hygienekonzept von Referat 7 (Ansprechpartnerin Frau Hannappel: claudia.hannappel@tu-dortmund.de) ein und danach geht ihr mit dem Konzept zur Raumbuchung bei Dezernat 6 (raumvergabe.dezernat6@tu-dortmund.de). Falls es keinen passenden Raum gibt für euer Konzept müsst ihr ein neues Konzept erstellen und dann nochmal einen neuen Raum suchen. Daher bietet es sich an, vorher nachzuschauen ob der gewünschte Raum frei ist am Zeitpunkt eurer Veranstaltung um dann ein Konzept einzuholen zugeschnitten auf den gewollten Raum und danach die Raumbuchung zu vollziehen. Eine Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygienekonzeptes findet ihr im Anhang.
*Wichtig: Die Veranstaltenden sind Verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes und als Veranstalter auch haftbar für alles was schief läuft.*
/Selbstorganisationsveranstaltungen/ (z.B. FVVen, regeln Nach Hygienekonzept 10c im Anhang S.11)
Abgesehen vom Hygienekonzept 10c, gilt die Grenze von 100 Personen. Bei mehr Teilnehmenden muss die Veranstaltung online stattfinden. Die Teilnehmenden brauchen feste Sitzplätze und der Raum muss groß genug für die Personenzahl sein. Außerdem gilt wie in den Vorlesungen Maskenpflicht.
/Spaß-drinnen/
Die maximale Personenzahl hängt aber im Einzelfall von den Räumlichkeiten ab, es dürfen aber nicht mehr als 50 Personen sein. Auch hier gilt Maskenpflicht. Bandproben oder Schauspielern auf der Bühne ist mit Masketragen möglich. Allerdings gibt es sehr viele Verschiedene Arten von Aktivitäten, daher hängt es sehr stark vom Einzelfall ab! Sprecht daher Veranstaltung und eure euren Aktivitäten mit dem Referat 7 ab, ob sie möglich ist oder nicht. Vorab als Hinweis, gesellige Abende wie Jahresabschlussfeiern sind schwierig. Selbst wenn das Konzept schön ausgearbeitet wurde, steht die Natur der Veranstaltung gegen die Mindestabstände und Maskenpflicht und ist deswegen kaum umsetzbar. Da die Maskenpflicht besteht können auch keine Speisen ausgegeben werden.
/Spaß-draußen/
Draußen ist vieles Möglich, was im Innenraum noch nicht ging - auch Verzehr von Speisen. Menschenmengen und Ansammlungen sollen weiterhin vermieden werden, worauf vor allem bei der Platzvergabe geachtet wird. Außerdem sollen die Mindestabstände während der Veranstaltung eingehalten werden. Schwierig wird hier die Überprüfung von 3G, daher muss die Veranstaltung über designierte Eingangspunkte verfügen, wo 3G-Kontrollen vorgenommen werden. Speisen können ausgegeben werden, solange diese nicht berührt werden. Dementsprechend ist die Ausgabe von Speisen mit Hilfe von Tortenhebern oder abgepackte Speisen in Tüten möglich. Getränkeausgabe ist möglich, wenn die Getränke abgepackt sind, ein Ausschank ist auch möglich, aber nur in mitgebrachte Gefäße, durch z.B. Suppenkellen. Begleitend können Tassen verkauft werden, um so allen die Möglichkeit zu geben teilzuhaben. Ausgabe und einsammeln der Tassen ist nicht möglich, außer eine desinfizierende Säuberung der Tassen kann sichergestellt werden kann.
*Allgemeiner Hinweis: Die Hygiene Regeln wandeln sich, ein Konzept was heute akzeptiert wird, kann zum Veranstaltungszeitpunkt wieder ungültig sein! Deswegen die konkrete Planung der Konzepte und Umsetzung am besten kurzfristig anfragen. *
Das bedeutet leider dass Planungen komplizierter werden können oder auch über den Haufen geworfen werden müssen. Sei es wegen einem veraltetem Hygienekonzept oder weil die Raumbuchung so kurzfristig nicht möglich war. Daher versucht die Planung und Umsetzung innerhalb von 2-3 Wochen zu organisieren. Dabei ist ein Wechsel der Vorgaben sehr unwahrscheinlich.
/Sonderfall: Adventsstände/
Es gilt ein Alkoholverbot und die Vorgaben zu Essen und Getränke aus "Spaß-draußen". Hinzu kommt eine Änderung des Genehmigungsverfahren, um für Alle Fachschaften und interessierte eine faire Möglichkeit des Verkaufs zu bieten und die Hygienemaßnahmen aufwandsarm umsetzen zu können. Ihr holt euch für euren Stand ein genehmigtes Hygienekonzept von Referat 7, danach eine Zustimmung von den Fachschaftenbeauftragten (FSB) und am Ende geht ihr mit dem Hygienekonzept und der FSB-Zustimmung zum Dezernat 6. Sollte auch eine AG, beziehungsweise ein AR einen Adventsstand veranstalten wollen wendet euch bitte zeitnah an die FSB (fsb@asta.tu-dortmund.de). Die Vergabe findet auf einer der nächsten Fachschaftsratssitzungen statt. Wie die Platzvormerkung und die Zustimmung von den FSB eingeholt werden werden sie euch in naher Zukunft mitteilen.
Damit enden die Ausführungen, bei Nachfragen meldet euch gerne bei uns (vorsitz@asta oder kultur@asta). Falls es Änderungen gibt, melde ich mich nochmals. Ich wünsche euch ein freudiges Planen.
Liebe Grüße Till Zaschel