Liebe Finanzmenschen der Fachschaften,
auf der FSRK am Dienstag kam die Frage auf, wie denn aktuell Kassenprüfungen durchzuführen seien.
Grundsätzlich gilt: Auch in Zeiten von Corona, Abstand und Maske sind Kassenprüfungen durchzuführen. Leider ist eine solche Prüfung nicht als digitale Konferenz möglich und kann nur in Präsenz vor Ort erfolgen.
Bei der Vorbereitung gilt es also nicht nur alle Unterlagen dabei zu haben, sondern auch gemäß der aktuell geltenden Hygieneregeln zu tagen.
Als Faustregeln lässt sich festhalten: Maskenpflicht (auch während der Kassenprüfung), Abstand und allgemeine Handhygiene.
Falls eure Fachschaft nicht über Zugang zu einem ausreichend großen Raum verfügt, um dort während der Prüfung jederzeit den Abstand zu wahren, bittet eure Fakultät um Unterstützung. Ein Unterschreiten des Mindestabstands bei aufgesetzter Maske ist im Zweifel als zulässig anzusehen, da es sich hier um ein zwingendes Zusammentreffen aus dienstlichem Anlass handelt. Dabei ist aber die besondere Rückverfolgbarkeit sicherzustellen (Sitzplan mit Abständen). Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn ein Raum mit der QR-Code Rückverfolgung per TU-App genutzt wird.
Sollte es nicht möglich sein, mit der Fakultät eine Raumlösung zu finden, so kann der AStA Seminarraum nach Absprache unter der Woche ab 14:00 Uhr genutzt werden. Schreibt dazu bitte an: asta@asta.tu-dortmund.de
Grundsätzlich sollen euch die Fakultäten in der Umsetzung unterstützen, den besten überblick über das aktuelle Geschehen haben die Pandemiebeauftragten.
Hier eine Übersicht über die aktuellen Rahmenbedingungen:
Öffnungszeiten der Gebäude: https://www.tu-dortmund.de/coronavirus/betrieb/
Allgemeines Hygienekonzept, Rückverfolgbarkeitslisten, Verhaltensregeln und Empfehlungen: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/informationen-zum-coronavirus
Kontaktdaten der Pandemiebeauftragten der Fakultäten: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/pandemiebeauftragter
Viele Grüße Moritz Pfalzgraf